Vergleich | AZ: 12917
Nachdem die Gegenseite nach Einschaltung unserer Kanzlei zunächst Zahlung auf die Ansprüche des Mandanten auf Pflichtteilsrecht i. H. v. € 49.606,46 geleistet hatte war abschließend ein weiterer Vergleich über die Zahlung weiterer € 35.000,00 geschlossen worden. Im vorliegenden Fall war insbesondere Streit über die Berechnungsmethode im Fall [...]